Wie zahlungssicher sind Ihre Verträge?

Im unseren unzähligen Gesprächen mit Geschäftsführern und Inhabern, stellen wir oftmals eine große Unsicherheit bezugnehmend auf das vorhandene Risikomanagement fest.  Die Absicherungen von Unternehmenswerten spielen dabei eine zentrale Rolle. Im Leistungsfall entscheiden die Versicherungsbedingungen ob und wie hoch eine Entschädigungsleistung ausfällt. Je nach Ausgestaltung können diese das Zahlungsverhalten im Leistungsfall maßgeblich beeinflussen.  Ihr Versicherungsvertrag wird ein Streßtest unterzogen und ein Großschaden simuliert. Dabei prüfen wir welche Versicherungsbedingungen insbesondere Haftzeiten, vertragliche Obliegenheiten, Ausschlüsse, Mitwirkungspflichten usw. eine Auszahlung der Versicherungsleistung entgegenstehen. Da wir die Entwicklung des Versicherungsmarktes beobachten empfehlen wir die regelmäßige Überprüfung der Versicherungsverträge. Vor dem Gutachten ist nach dem Gutachten. Unsere Schadensgutachter unterstützen Sie im Leistungsfall bei der Durchsetzung berechtiger Versicherungsansprüche.

Expertunion in 90 Sekunden erklärt

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Ihre Vorteile als Versicherungsnehmer

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Kein Vermittlerwechsel notwendig

Für das Gutachten ist kein Beraterwechsel notwendig. Auf Wunsch arbeiten wir mit Ihrem Versicherungsvermittler zusammen.

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Kein Anbieterwechsel notwendig

In vielen Fällen können wir eine Zahlungssicherheit Ihrer bestehenden Versicherungsverträge erzielen. Ein Wechsel Ihrer Versicherung ist nicht notwendig.

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Beitrageinsparungen bis zu 30%

Unsere Branchenkenntnisse und ein Marktüberblick helfen Ihnen bis zu 30% der aktuellen Versicherungsbeiträge einzusparen.

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Versicherungsbedingungen

Im Gutachten prüfen wir Ihre Versicherungsbedingungen auf Klauseln, die das Zahlungsverhalten im Schadensfall beeinflussen. Wir sprechen  konkrete Handlungsempfehlungen aus um Ihren Versicherungsvertrag zahlungssicherer zu gestalten.

Sachverständigen Gutachten – Stresstest für Versicherungsverträge

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Erstbegutachtung

Wir kennen alle nachteiligen Formulierungen und sprechen Ihnen Handlungsempfehlungen aus. 

Begehung

Bei einer Besichtigung prüfen wir, ob alle Risiken (z.B. Gebäude, Inhalt) richtig versichert sind.

Beitragsersparnis

Nach einem Gutachten können Sie durchschnittlich bis zu 30 % Ihrer an Versicherungsbeiträge sparen.

Handlungsempfehlung

Nach der Präsentation des Gutachtens empfehlen setzen wir die Handlungsempfehlungen um.

Aus der Praxis – Unser Expertentipp

In über 86% unserer Gutachten entdecken wir eine nicht korrekt kalkulierte Versicherungs- summe in der Betriebsunterbrechungsversicherung und unzureichende Haftzeiten. In einem Schadensfall benötigen Sie für den Fortbestand Ihres Unternehmens Ihren Betriebsgewinn und Ihre Kosten als Versicherungssumme kalkuliert. Weiterhin müsste diese Leistung über einen an Ihre Risikosituation angepassten Zeitraum geleistet werden. Diesen Leistungszeitraum betitelt der Versicherer als Haftzeit. Haftzeiten für die Gefahr Feuer von 24 Monaten sehen wir als gesetzt an. Gerne überprüfen wir auch Ihre Betriebsunterbrechungsversicherung.

Vorher – Nachher – Vergleich

  • Zielerreichung vor dem Gutachten 67% 67%
  • Zielerreichung nach dem Gutachten 93% 93%

Zahlungssicherheit durch Gutachten vor dem Schadensfall.

Mit Hilfe des Gutachtens vor dem Schadensfalls, erhalten Sie einen Überblick über die Qualität Ihres Versicherungsschutzes. Unsere Handlungsempfehlungen sollen im Leistungsfall Ihren Versicherungsvertrag zahlungsicherer gestalten.

Sachverständigengutachten – Fragen und Antworten

Ist es sinnvoll ein Gutachten vor dem Schadenfall zu erstellen?

 Ja, denn nur wer im Vorfeld seine Verträge prüfen lassen hat, hat Gewissheit und weiß unter welchen Voraussetzungen ein Schaden im Versicherungsfall reguliert wird. Vor Eintritt eines Schadens prüfen wir insbesondere den Umfang des Versicherungsschutzes, die Aktualität der Versicherungsbedingungen, den Schadensverlauf der letzten Jahre, die Detailformulierungen von Mitwirkungspflichten und Obliegenheiten im und nach dem Schadensfall. 

Welche Unterlagen werden für das Gutachten benötigt?

Alle für die Erstellung des Gutachtens notwendigen Unterlagen werden von der Expertunion mittels einer Datenauskunftsvollmacht direkt von den Versicherern/Gesellschaften angefordert. Das erspart Ihnen die lästige Zusammenstellung und es ist gewährleistet, dass die Unterlagen auf dem aktuellen Stand sind. Neben Abschriften der Versicherungsscheine sowie deren jährlichen Nachträge sind das die kompletten Bedingungswerke und die Schadensquoten. 

Was passiert nach dem Gutachten?

Nach der ausführlichen Vorstellung des Gutachtens haben Sie mehrere Möglichkeiten. Wir unterstützen Sie in Nachverhandlungen mit Ihrem aktuellen Versicherer, um für Sie negative Klausulierungen und Bedingungen aus den Verträgen abzuändern oder zu streichen. Wenn gewünscht, gestalten wir eine Ausschreibung gemäß des Gutachtens und helfen Ihnen dabei, passgenauen und kostengünstigen Versicherungsschutz zu erhalten.

Wie lange dauert die Erstellung des Gutachtens?

Durch die direkte Kommunikation mit den Versicherern über die Datenauskunftsvollmacht, sind die erforderlichen Unterlagen in der Regel innerhalb von drei Wochen bei uns eingetroffen. Die Bearbeitung erfolgt direkt im Anschluss, so dass ein Zeitraum von vier bis fünf Wochen realistisch ist.

Was kostet das Sachverständigen Gutachten?

Der Honorar für das Gutachten beträgt 25% des Jahresnettobeitrages der zu bewertenden Versicherungen zuzüglich Umsatzsteuer.

Aktuell bewerten wir:

  • Inventarversicherung
  • Ertragsausfallversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • Gebäudeversicherung (gewerblich, privat)
Ist das Honorar steuerlich absetzbar?

Geschäftskunden können das Honorar als Betriebsausgabe steuerlich angerechnet werden. Bei weiteren steuerlichen Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.

    Vermittelt die Expertunion auch Versicherungen?

    Nein, die Sachverständigen der Expertunion vermitteln keine Versicherungsverträge. Gerne tauschen wir uns mit Ihrem bisherigen Versicherungsvermittler aus. Gerne unterstützen unsere Experten auch beim Ausschreibungsmanagement.

      Schadensmanagement – Soforthilfe im Schadensfall

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      Schadenserstmeldung

      Die richtige und rechtzeitige Schadensmeldung ist das A&O.Wir melden den Schaden für Sie. 

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      Schadensmanagement

      Im Schadensfall übernehmen wir die Korrespondenz. Sie vergessen somit keine Fristen.

      Hilfe im Leistungsfall

      Sie können uns auch in einem bereits laufendem Schadensfall hinzuziehen. Wir helfen Ihnen!

      Leistungsscheck

      Ist der Schaden reguliert, haben Sie die Möglichkeit die Schadens-zahlung prüfen zu lassen. 

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      mehr Versicherungsleistung

      Schadensbeispiel aus der Praxis

      Unser Kunde hat einen Leitungswasserschaden in seinem Gewerbebetrieb. Der Schadensregulierer des Versicherungsunternehmens wollte die neue Einrichtung nicht komplett übernehmen sondern eine Abfindungsvereinbarung treffen. Wir haben den Fall geprüft und konnten eine bedingungsgemäßige Mehrleistung von über 125 % erzielen. 

       

      Wir helfen Ihnen bei der Anspruchstellung Ihrer Versicherungsleistung!

      Im Versicherungsfall begleiten und unterstützen wir Sie professionell und überprüfen der Entschädigungszahlungen durch die Versicherungsgesellschaft. 

      Schadenmanagement – Fragen und Antworten

      Wie kann mich ein Sachverständiger im Schadensfall unterstützen?

       Im ersten Schritt erteilen Sie uns den Auftrag zur Schadensmeldung. Nach der Beauftragung werden alle erforderlichen Schritte unverzüglich eingeleitet, um den Schaden vollständig zu melden. Im weiteren Verlauf übernehmen wir die Kommunikation mit der Versicherungsgesellschaft.

      Welche Obliegenheiten muss ich im Schadensfall beachten?

      Diese Obliegenheiten sind im Versicherungsvertrag geregelt. Der Versicherungsnehmer hat bei und nach Eintritt des Versicherungsfalles

      • nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen;
      • dem Versicherer den Schadeneintritt, nachdem er von ihm Kenntnis erlangt hat, unverzüglich – gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch – anzuzeigen;
      • Weisungen des Versicherers zur Schadenabwendung/-minderung – gegebenenfalls auch mündlich oder telefonisch – einzuholen, wenn die Umstände dies gestatten;
      • Weisungen des Versicherers zur soweit für ihn zumutbar, zu befolgen. Erteilen mehrere an dem Versicherungsvertrag beteiligte Versicherer unterschiedliche Weisungen, hat der Versicherungsnehmer nach pflichtgemäßem Ermessen zu handeln;
      • Schäden durch strafbare Handlungen gegen das Eigentum unverzüglich der Polizei anzuzeigen;
      • dem Versicherer und der Polizei unverzüglich ein Verzeichnis der abhanden gekommenen Sachen einzureichen;
      • das Schadenbild so lange unverändert zu lassen, bis die Schadenstelle oder die beschädigten Sachen durch den Versicherer freigegeben worden sind. Sind Veränderungen unumgänglich, sind das Schadenbild nachvollziehbar zu dokumentieren (z.B. durch Fotos) und die beschädigten Sachen bis zu einer Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren;
      • soweit möglich dem Versicherer unverzüglich jede Auskunft – auf Verlangen in Schriftform – zu erteilen, die zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht des Versicherers erforderlich ist, sowie jede Untersuchung über Ursache und Höhe des Schadens und über den Umfang der Entschädigungspflicht zu gestatten;
      • vom Versicherer angeforderte Belege beizubringen, deren Beschaffung ihm billigerweise zugemutet werden kann;
      • für zerstörte oder abhanden gekommene Wertpapiere oder sonstige Aufgebots fähige Urkunden unverzüglich das Aufgebotsverfahren einzuleiten und etwaige sonstige Rechte zu wahren, insbesondere abhanden gekommene Sparbücher und andere sperrfähige Urkunden.

      Die Obliegenheiten sind immer zu beachten und einzuhalten. Der Versicherer kann bei Verletzung der Obliegenheiten von der Leistung frei sein oder die Leistung einschränken. Diese Aufzählung ist nicht vollständig! Jede Versicherungsgesellschaft und jeder Vertrag kann individuell gestaltet werden.

      Wird der Versicherungsschaden abgelehnt oder fällt die Entschädigungszahlung zu gering aus, was nun?

      Oftmals werden Versicherungsleistungen im Schadensfall reduziert bzw. ganz abgelehnt. In vielen Fällen konnte eine hohe Mehrleistung für unsere Auftraggeber erzielt werden. Wir prüfen die Leistungs- und Zahlungspflicht und unterstützen Sie bei den Gesprächen.

      Gebäudewertermittlung

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      Auftragserteilung

      Sie erteilen den Auftrag zur Gebäudewertermittlung und erteilen uns eine  Auskunftsvollmacht.

      Ortsbegehung

      In einer Ortsbegehung vermessen wir Ihr Gebäude und besprechen Individualitäten wie Ausstattungsmerkmale etc.

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      Ausarbeitung

      Die ermittelten Informationen werden für das Gutachten zusammengetragen und verständlich niedergeschrieben.

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      Präsentation

      Im persönlichen Gespräch erörtern wir die Inhalte des Gutachtens und sprechen Handlungsempfehlungen aus.

      Aus der Praxis

      Leider treffen wir in der Praxis immer wieder falsch oder gar nicht ermittelte Werte zum Wiederaufbau eines versicherten Gebäudes an. Das kann im Schadensfall zu Kürzungen der Entschädigung führen. Für die korrekte Erbringung der Versicherungssumme ist gemäß der Versicherungsbedingungen der Versicherungsnehmer verantwortlich. Um hier auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir die Ermittlung über einen unabhängigen Gutachter.

      Professionelle Gebäudewertermittlung durch einen Sachverständigen

      Die Basis einer entschädigungsfähigen Versicherung ist ein zu Grunde gelegter Wert. Dieser Wert ist in der Regel der Gebäudeversicherung der ortsüblicher Wiederaufbauwert des Gebäudes gleicher Art und Güte. Wir unterstützen Sie unabhängig bei der Ermittlung der zu versichernden Versicherungssummen.

      Gebäudebewertung – Fragen und Antworten

      Wie hilft mir eine Gebäudewertermittlung?

      Sie haben durch eine unabhängige Gebäudewertermittlung die Grundlage für eine korrekte Gebäudeversicherung geschaffen. Sind die bisherigen Werte nicht richtig ermittelt, kann es zu Abzügen bei einer Entschädigungsleistung kommen.

      Ist ein Unterversicherungsverzicht vereinbart? Wenn ja, was bedeutet er?

      Grundsätzlich ist hier der zweite vor dem ersten Versicherungsschritt getan. In der Regel verzichtet der Versicherer nur auf die Überprüfung einer Unterversicherung im Schadensfall bis zu einer gewissen Summe. Jedoch ist auch hier die Gesamtleistung auf die Versicherungssumme und Vorsorge begrenzt. Bei nicht korrekt ermittelter Summe kann also weiterhin eine Deckungslücke im Schadensfall entstehen.

      Ausschreibungsmanagement – Bedarfsgerecht versichern

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      Bedarf erfassen

      Idealerweise ist ein Gutachten als Grundlage geschaffen. Alternativ erfassen wir Ihren Bedarf in einem Termin vor Ort.

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      Ausschreibung verfassen

      In der Ausschreibung geben wir vor, wie der Versicherungsschutz auszugestalten wäre.

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      Ausschreibungspartner

      Wir binden die von Ihnen gewünschten Versicherer und Vermittler mit ein.

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      Ergebnisse auswerten

      Wir werten die Ergebnisse für Sie übersichtlich aus und besprechen mit Ihnen die Vorgehensweise.

       Aus der Praxis

      In einem Ausschreibungsverfahren fassen wir die für Sie ermittelten notwendigen Versicherungssparten, versicherten Gefahren und Klausulierungen zusammen und lassen die entsprechenden Ausschreibungspartner hierauf Angebote erstellen. Durch dieses Verfahren holen Sie von Anfang an das Beste aus den für Sie notwendigen Versicherungen heraus.

      Wir helfen Ihnen bei der Ausschreibung Ihrer Versicherung.

      Durch eine Ausschreibung sind Sie in der Lage, Versicherungsangebote nach gleichen Kriterien miteinander zu vergleichen und Ihren Vermittler oder Ihre Versicherungsgesellschaft mit einzubinden um eine Beitragsreduzierung und eine Leistungsverbesserung zu erzielen.

      Ausschreibungsmanagement – Fragen und Antworten

      Fungiert die Expertunion auch als Versicherungsvermittler für mich?

      Die Expertunion ist kein eingetragener Versicherungsvermittler. Wir erstellen ausschließlich Gutachten, begleiten Ausschreibungen und unterstützen Sie im Schadensfall.

      Wann macht eine Ausschreibung für mich Sinn?

      Eine Ausschreibung nach einem Gutachten könnte Sie auch während der Vertragslaufzeit unterstützen, um mehr aus Ihren bestehenden Versicherungen heraus zu holen. Hier lassen sich Beiträge sparen und Leistungen verbessern.

      Wir unterstützen: Save the Children
      Die Organisation setzt sich in rund 120 Länder für die Rechte aller Kinder auf Gesundheit und Überleben, Schule und Bildung sowie Schutz vor Gewalt und Ausbeutung ein. In den vergangenen fast 100 Jahren hat Save the Children Kindern in allen großen Katastrophen geholfen. Wann immer und wo immer Kinder durch Konflikte, Kriege oder Naturgewalten wie Erdbeben, Wirbelstürme und Flutwellen bedroht sind, ist Save the Children vor Ort. Save the Children ist mit dem Spendensiegel des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen ausgezeichnet, das der Kinderrechtsorganisation eine effizente Mittelverwendung und einen sachgerechten Umgang mit Spendengeldern bescheinigt.